Gymnasium Elmschenhagen

G8-Gymnasium der Landeshauptstadt Kiel im Schulzentrum Elmschenhagen

Legasthenie-Förderung

bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Auch wenn die Angaben über die Häufigkeit von LRS variieren, geht man davon aus, dass etwa fünf Prozent aller Kinder erhebliche Probleme beim Erwerb der Schriftsprache zeigen. Teilweise werden diese Schwierigkeiten erst nach dem Übergang auf die weiterführende Schule sichtbar. Daher achten die Deutschlehrkräfte unserer Schule besonders auf Auffälligkeiten, die mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche im Zusammenhang stehen könnten, und nehmen ggf. Kontakt zur Legastheniebeauftragten der Schule auf, welche die jeweiligen Fälle prüft und bei Bedarf weitere Schritte einleiten kann.

Die Testung findet am Gymnasium Elmschenhagen in der Regel im 1. Halbjahr der 6. Klasse statt, da den Schülerinnen und Schülern in der 5. Klasse, nach dem Übergang an eine neue Schule, zunächst Zeit gegeben werden soll, an dieser anzukommen. Da an den unterschiedlichen Grundschulen oft unterschiedliche Didaktiken zum Lesen- und Schreibenlernen angewendet werden, hat sich dieses Abwarten bewährt.

Schülerinnen und Schüler, bei denen eine anerkannte Lese-Rechtschreib-Schwäche vorliegt, erhalten am Gymnasium Elmschenhagen einen zusätzlichen Förderunterricht. Ziel des schulischen Förderkurses ist es, das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu stärken, Lernhemmungen und Blockaden abzubauen, Lust auf Lesen und Schreiben zu wecken bzw. zu erhalten sowie Arbeitstechniken zu vermitteln, die den Lernenden helfen, Schwächen auszugleichen und Lernlücken zu schließen.

Darüber hinaus erhalten Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förmlich festgestellt ist, in der Sekundarstufe I, also von der 5. bis zur 10. Klasse, einen Notenschutz im Hinblick auf die Bewertung der Rechtschreibleistungen, der dann für alle Fächer gilt.
Außerdem kann die Klassenkonferenz zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen beschließen, wie z. B. verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten oder Textvergrößerungen.

In der Oberstufe können auf Antrag der Erziehungsberechtigen die Rechtschreibleistungen bei einer anerkannten LRS zurückhaltend gewichtet werden. Voraussetzung hierfür ist eine förmlich anerkannte Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Sekundarstufe I. Dieser Nachteilsausgleich wird dann in dem jeweiligen (Halbjahres-) Zeugnis und auch im Abiturzeugnis vermerkt. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten wird bei Eintritt in die Oberstufe entsprechende Beratung seitens der Schule angeboten.
Fragen zur speziellen Förderung und dem Notenschutz regelt der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)":

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) (PDF 150KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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